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Allgemeine Geschäftsbedingungen Veranstaltungen / Catering

Waldemar

(Stand 09/2024)

Hier können Sie unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen herunterladen.

1. Vorrang

Der Caterer liefert auf der Grundlage des geschlossenen Vertrages und dieser Geschäftsvereinbarung.
Abweichende Bedingungen der Kunden sind dem Caterer gegenüber nur wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind.

2. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt dann Zustande, wenn der Kunde das schriftliche Angebot innerhalb von zwei Wochen ab Zugang des Angebots schriftlich bestätigt.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von Chopstick BBQ angebotenen Leistungen, die der Kunde zuvor bei uns persönlich, schriftlich oder mündlich bestellt hat.
Der Kunde versichert mit seiner Bestellung die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.
Bei Unwirksamkeit einzelner Bedingungen bleiben alle anderen gültig. Änderungen, Irrtümer und Druckfehler behalten wir uns vor.

3. Lieferung/ Lieferbedingungen

Die Anlieferung und Vergrillung vor Ort erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen sowie unter Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften, an die vom Kunden angegebene Lieferadresse zum vereinbarten Liefertermin. Lieferzusagen bezüglich der Lieferuhrzeit werden wir nach besten Kräften einhalten. Eventuelle Zeitüberschreitungen berechtigen jedoch nicht zum Auftragsrücktritt, zur Annahmeverweigerung oder Rechnungsminderung. Für Verspätung und Schäden, die durch Ereignisse höherer Gewalt entstehen, übernehmen wir keine Schadensersatzansprüche.

4. Preise, Zahlungsbedingungen, Fälligkeit und Verzug

Die Preise verstehen sich exklusive oder inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer wie im Angebot/ Vertrag angegeben. Der Caterer ist zu einer Preisänderung berechtigt, wenn sich die dem
vereinbarten Entgelt zugrunde liegenden Kosten erhöhen. Der Rechnungsbetrag ist zahlbar ohne Abzüge mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungseingang beim Kunden. Bei Überziehung der Zahlungsfrist erheben wir Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. Wir behalten uns vor, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50% des Auftragsvolumens, zahlbar spätestens 10 Tage vor Beginn der Veranstaltung, zu erbitten.
Nach schriftlicher Angebotszusage hat der Kunde das Recht, das Angebot jederzeit, jedoch bis maximal zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, anpassen zu lassen.

5. Mängel

Weist die vom Caterer gelieferte Ware oder Leistung einen Mangel auf, so hat der Kunde dies unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies, so gilt die Ware bzw. Leistung als genehmigt.

6. Schadensersatzpflicht des Kunden

Der Kunde trägt die Verantwortung für das gemietete und bereitgestellte Equipment (Geschirr, Chaffing Dishes, Technik etc.), die Haftung entfällt erst bei Abbau bzw. Abholung des bereitgestellten/gemieteten Equipments.
Beschädigte Gegenstände jeglicher Art werden zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Jegliche Haftung seitens des Vermieters für Sach- und Personenschäden, im Zusammenhang mit dem Mietgebrauch, ist ausgeschlossen.

Nach der Auftragserteilung kann der Kunde seinen Vertrag bis zu Beginn der Veranstaltung kündigen. Je nach Zeitpunkt der Kündigung ist der Caterer berechtigt, eine Stornierungsgebühr gemäß folgender Staffelung zu berechnen: Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Bitte beachten Sie folgende Kosten bei Stornierung.
bis 90 Tage vor Veranstaltungstermin 20% des Rechnungsbetrages
bis 30 Tage vor Veranstaltungstermin 50% des Rechnungsbetrages
bis 10 Tage vor Veranstaltungstermin 80% des Rechnungsbetrages
danach 100% des Rechnungsbetrages.
Bei Stornierung der Veranstaltung werden Waren und/oder Dienstleistungen, welche extra für diese Veranstaltung beschafft wurden, unabhängig vom Zeitpunkt der Stornierung in voller Höhe bzw. nach den Storno-Richtlinien der jeweiligen Partner in Rechnung gestellt. Ist der Besteller nicht gleichzeitig der Veranstalter, so haften beide als Gesamtschuldner. Geht der Caterer für den Vertragspartner ein Miet- oder Pachtverhältnis für eine beauftragte Veranstaltung ein, so sind dem Caterer sämtliche ihm aus dem Miet-/Pachtverhältnis entstehenden
Kosten zu ersetzen.

7. Austauschrecht

Der Caterer ist berechtigt, die im Sortiment aufgeführten Speisen auszutauschen, wenn diese zurzeit nicht zu beschaffen sind und der Austausch dem Kunden zumutbar ist. Der Kunde wird zeitnah darüber informiert.

8. Termine

Bei sämtlicher Bestellung und Auftragsvergabe benötigt der Caterer mindestens 10 Werktage vor der Veranstaltung die genaue Teilnehmerzahl, um die erforderlichen Dispositionen treffen zu können. Die dem Caterer dann als verbindlich gemeldete Anzahl dient als Abrechnungsgrundlage.

9. Haftungsausschluss

Schadensersatzansprüche des Kunden, aufgrund vom Caterer oder dessen Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden, sind auf Fälle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Bei höherer Gewalt und/oder behördlichen Auflagen/Änderungen übernimmt der Caterer keine Haftung.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort gilt der Sitz des Unternehmens in Gardelegen als vereinbart.

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